Allgemeine Geschäfts­bedingungen
der KL netprint GmbH (KL GmbH)

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der KL GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Soweit es sich für beide Teile um ein Handelsgeschäft handelt, gelten sie auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Derartige Bedingungen des Käufers verpflichten die KL GmbH insbesondere auch dann nicht, wenn Ihnen nicht nochmal ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Preise und Vertragsschluß

Die von der KL GmbH in Anzeigen und Katalogen mitgeteilten Preise sind freibleibend und nicht verbindlich. Dies gilt auch für individuell erstellte Angebote, solange eine Verbindlichkeit nicht ausdrücklich mitgeteilt wurde. Unsere Preise sind Nettopreise, sie verstehen sich zuzüglich der am Liefertag geltenden Mehrwertsteuer. An schriftliche oder telefonische Bestellungen ist der Kunde 14 Tage gebunden. Unsere Annahme erfolgt mit Lieferung oder Auftragsbestätigung innerhalb dieser Frist.

§ 3 Lieferung und Leistung

3.1 Liefer- und Leistungspflichten
Liefer- und Leistungsfristen der KL GmbH richten sich nach schriftlicher Vereinbarung, andernfalls betragen sie 3 Wochen ab Zugang der Auftragsbestätigung. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung; im nicht kaufmännischen Verkehr unter der Bedingung des Abschlusses eines konkreten Deckungsgeschäfts. Fälle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, hat die KL GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die KL
GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird die KL GmbH von der Leistungsverpflichtung frei. Sofern die Verzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit aus obengenannten Gründen oder wird die KL GmbH deswegen von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Die KL GmbH wird den Käufer vom Eintritt entsprechender Umstände umgehend benachrichtigen.

3.2 Lieferverzug
Sofern die KL GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Ersatz eines etwaigen Verzugsschadens auf höchstens 10% des Gesamtrechnungsbetrages. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der KL GmbH.

3.3 Teillieferungen
Die KL GmbH ist zu Teillieferungen und der gesonderten Rechnungsstellung berechtigt, es sei denn, eine Teillieferung ist für den Käufer unzumutbar.

3.4 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung oder Teile derselben an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk oder Lager des Herstellers, oder die Betriebsräume der KL GmbH - unabhängig vom Erfüllungsort - verlassen hat. Diese Regelung gilt auch dann, wenn die Ware auf eigenen Fahrzeugen der KL GmbH versendet wird, die KL GmbH die Frachtkosten trägt, oder die Ware innerhalb desselben Ortes versendet wird. Für die Auswahl des richtigen Transportmittels und des richtigen Transportweges haftet die KL GmbH nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung durch Umstände, die die KL GmbH nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

3.5 Nichterfüllungsschäden
Stehen der KL GmbH gegen dem Käufer Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so beträgt die Höhe des Anspruches vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens 30% des Nettorechnungsbetrages. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Die Preisangaben verstehen sich zuzüglich Fracht- und Verpackungskosten. Zahlungsverpflichtungen aus Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu erfüllen, bei Versand per Nachnahme. Wechsel und Schecks werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung akzeptiert, wobei deren Annahme nur erfüllungshalber erfolgt. Diskont- und Wechselspesen gehen ggf. zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Der Käufer ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Soweit der Vertrag zum Betrieb des Gewerbes des Käufers gehört und dieser Kaufmann ist, ist eine Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Zahlungen durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung, Eigentum der KL GmbH. Soweit der Vertrag zum Betrieb des Gewerbes des Käufers gehört und dieser Kaufmann ist, bleibt die Ware darüber hinaus auch bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der KL GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer gegen diesen zustehen, Eigentum der KL GmbH.

5.2 Waren, an der der KL GmbH Eigentumsrechte zustehen, werden im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Ist der Käufer Kaufmann, so erfolgt die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware für die KL GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Die KL GmbH erwirbt an der durch Be- und Verarbeitung entstehenden Sache (Mit) Eigentum an dieser Sache, und zwar im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Werte der neuen Sache zum Zeitpunkt der Be- oder Verarbeitung. Erlischt das (Mit) Eigentum der KL GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit) Eigentum des Lieferanten an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig in Bezug zum Rechnungswert
an die KL GmbH übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit) Eigentum der KL GmbH unentgeltlich.

5.3 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er nicht mit seinen Leistungen in Verzug ist und soweit er kein Abtretungsverbot vereinbart. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. Versicherungsleistungen, aus unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die KL GmbH ab, die die Abtretung hiermit annimmt.

5.4 Überschreitet der Wert der für die KL GmbH bestehenden Sicherheiten deren Forderung um mehr als 20 %, so ist die KL GmbH insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet.

5.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der KL GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.

5.6 Auf Verlangen der KL GmbH hat der Käufer ihr alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand an Vorbehaltswaren und über die gemäß Ziff. 5.3 an die KL GmbH abgetretenen Forderungen zu erteilen sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

§ 6 Gewährleistung

I. Gebrauchte Geräte
Soweit es sich bei dem vorliegenden Vertrag um einen Vertrag mit einem Verbraucher handelt, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche ein Jahr ab Ablieferung. Für Verbraucher gelten im übrigen die unter II. aufgeführten Regelungen entsprechend. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Gewährleistung für gebrauchte Geräte ausgeschlossen, die Haftung für eine Garantieübernahme bleibt unberührt.

II. Neugeräte
Soweit es sich bei dem vorliegenden Vertrag um einen Vertrag mit einem Verbraucher handelt, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche 24 Monate ab Ablieferung. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche 12 Monate ab Ablieferung. Für neu erworbene Liefergegenstände gilt folgendes:

6.1 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liefert die KL GmbH nach ihrer Wahl Ersatz oder bessert nach. Im erforderlichen Umfang wird der Käufer vor der Nachbesserung ggf. Programme (einschl. seiner Anwendungsprogramme), Daten, Datenträger, Änderungen und Anbauten entfernen. Der Käufer gibt dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserungsarbeiten. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

6.2 Soweit dies möglich und im Hinblick auf die Auswirkungen des Mangels angemessen ist, kann die KL GmbH bis zur endgültigen Behebung eine Zwischenlösung zur Umgehung des Mangels bereitstellen; die Zwischenlösung kann auch in der Stellung eines vergleichbaren Kaufgegenstandes bestehen.

6.3 Handelt es sich bei dem Vertrag für beide Teile um ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Ablieferung durch die KL GmbH zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dieser unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Zeigt sich später ein Mangel, so muß die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung gemacht werden.

6.4 Ist der Käufer nicht Kaufmann, müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung, schriftlich mitgeteilt werden. Zur Fristwahrung genügtin allen Fällen die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegen die KL GmbH aus.

6.5 Werden Verarbeitungs- oder Wartungsanweisungen der KL GmbH oder des Herstellers nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen oder Teile ausgewechselt, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, daß erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

6.6 Gewährleistungsansprüche gegen die KL GmbH stehen nur unmittelbar dem Käufer zu und sind nicht abtretbar.

6.7 Für Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung gilt § 7 entsprechend.

§ 7 Haftung

7.1 Eine Haftung der KL GmbH - gleich aus welchem Rechtsgrund - tritt nur ein, wenn ein Schaden
(a) durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das
Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise, durch Leistungsverzug oder durch zu vertretendes Unmöglichwerden der Leistung verursacht wurde oder
(b) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der KL GmbH zurückzuführen ist.

7.2 Haftet die KL GmbH gemäß Abs. 1. (a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, wegen Leistungsverzuges oder zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung ohne daß grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung - auch für etwaige Nichterfüllungsschäden - auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die KL GmbH bei Vertragsschluß aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mußte. Hinsichtlich der Haftung im Falle des Leistungsverzuges gilt abweichend hiervon § 3.2.

7.3 In dem Fall des Abs. 2. haftet die KL GmbH nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

7.4 Der typischerweise voraussehbare Schadensumfang übersteigt im Hinblick auf die Eigenschaften der Kaufsache und die Einsatzmodalitäten auf Seiten des Käufers in keinem Fall das doppelte des Kaufpreises.

7.5 Für den etwaigen Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet die KL GmbH ebenfalls nur in dem aus Abs. 1. bis 4. ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Käufers, insbesondere tägliche Sicherungskopien aller Daten und Programme, für die dieser zu sorgen hat, vermeidbar gewesen wäre. Andernfalls beschränkt sich die Haftung der KL GmbH bei Datenverlust auf den Aufwand, der notwendig ist um anhand vorhandener Sicherungskopien die verlorenen Daten auf der Anlage des Käufers wiederherzustellen.

7.6 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer der KL GmbH zurechenbaren Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens des Kunden.

7.7 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. 1 bis 6 gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der KL GmbH.

7.8 Eine Haftung der KL GmbH für das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft oder aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

§ 8 Sonstige Dienstleistungen

Soweit eine Installation der Liefergegenstände vereinbart und durchgeführt werden sollte und auch bei Durchführung etwaiger sich ergebender sonstiger Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrages haftet die KL GmbH nicht für die Verletzung etwaiger bestehender gewerblicher Schutzrechte Dritter. Der Käufer wird die KL GmbH von allen sich ggf. daraus ergebenden Forderungen Dritter frei halten und auch daraus resultierende etwaige Prozeßkosten bevorschussen.

§ 9 Datenschutzklausel

9.1 Der Kunde wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, daß die KL GmbH personenbezogene Daten des Kunden während der Vertragsdurchführung für vertragsbezogene Aufgaben speichert.

9.2 Die KL GmbH ist berechtigt, die Bestandsdaten des Kunden zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies für die Zwecke der Beratung des Kunden, der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfgerechten Gestaltung von Wartung und Nutzungsüberlassungen erforderlich ist und der Kunde nicht widersprochen hat. Bestandsdaten sind dabei personenbezogene Daten, die für die Begründung und Änderung eines Vertragsverhältnisses mit dem Kunden einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung erforderlich sind.

§ 10 Gerichtsstand/Rechtswahl/Teilnichtigkeit/Schriftform

10.1 Ist der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckverfahren. Die KL GmbH ist ergänzend hierzu berechtigt, auch am Hauptsitz des Käufers zu klagen.

10.2 Der mit dem Käufer geschlossene Vertrag sowie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle daraus resultierenden Rechte und Pflichten unterstehen dem deutschen Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 findet keine Anwendung.

10.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen, oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung und dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht.

10.4 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Stand: 01.2016